CO2-Bepreisung
NEHG – Nationales Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022
§ 1 NEHG (Teilauszug): Ziel dieses Bundesgesetzes ist die stufenweise Einführung einer kosteneffizienten und wirkungsvollen Maßnahme zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, […]. Zu diesem Zweck wird ein nationales Handelssystem mit Treibhausgasemissionszertifikaten in Stufen eingeführt, welches ab dem Jahr 2027 in das europäische System des EU ETS II überführt werden soll.
Hier finden Sie das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 zum Download.
Die „Ökosoziale Steuerreform“: CO₂-Bepreisung & Klimabonus
Laut dem österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) hat die Bundesregierung im Herbst 2021 die größte Steuerentlastung der 2. Republik auf den Weg gebracht. Diese sieht einerseits die CO₂-Bepreisung und andererseits den Klimabonus vor.
Nähere Informationen finden Sie bitte auf der Webseite des BMK => Ökosoziale Steuerreform
Die Entwicklung des CO₂-Preises / CO₂-Bepreisung
Die CO₂-Bepreisung wird seit Oktober 2022 von den Erdgas-Netzbetreibern gemeinsam mit den Systemnutzungsentgelten verrechnet.
Ab 1.1.2025 muss laut NEHG die CO₂-Bepreisung von den Erdgas-Lieferanten verrechnet werden.
Im § 10 NEHG werden die Ausgabewerte der nationalen Emissionszertifikate aufgelistet:
zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken
Anm.1.: gemäß BGBl. II Nr. 460/2022 für 2023: 32,5 Euro
Umrechnung Gas-Zählerablesewert in kWh
Die messtechnische Erfassung des Gasverbrauchs erfolgt mittels eines Gaszählers in m³. Die Verrechnung des Gasverbrauchs erfolgt jedoch in Kilowattstunden (kWh). Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt mittels eines Umrechnungsfaktors auf Basis der jeweiligen Ist-Brennwerte gemäß ÖVGW Richtlinie G O110. Nähere Informationen zu Ihrem abrechnungsrelevanten Brennwert erhalten Sie bitte bei Ihrem Netzbetreiber.
Berechnungsbeispiel CO₂-Bepreisung 2025
zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken